Hinweise zum Abrechnungsverfahren des Gutscheins für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen - bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Kita, Hort und Schule, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen.Unterstützt werden Eltern, die

Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Aber auch Eltern, deren Einkommen knapp über dem Satz liegen, können einen Antrag stellen und einmalige Zuschüsse erhalten. 

Mit dem Bildungspaket können Lernmaterialien und Beförderungskosten bei Besuch einer weiterführenden Schule bezuschusst werden. Eine qualifizierte Lernförderung wird ermöglicht, wenn Kinder und Jugendliche in der Schule nicht mehr mitkommen.

Sie sind eine Institution, die Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikunterricht) oder vergleichbare Aktivitäten der kulturellen Bildung anbietet, oder ein Verein aus den bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, der Mitgliedsbeiträge erhebt, oder eine Institution, die Freizeiten anbietet und bekommen einen Gutschein über Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben vorgelegt?

Dann können Sie den Betrag über den der Gutschein ausgestellt ist, bei der Region Hannover geltend machen. Reichen Sie den durch den Leistungsberechtigten ausgehändigten Gutschein zusammen mit einer Rechnung an die Region Hannover, Team 50.11, Hildesheimer Str. 20, 30169 Hannover ein. Sie erhalten dann umgehend die entstandenen Kosten in maximal der Höhe der auf dem Gutschein angegebenen Summe auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.