Für Kinder, die ab dem 01.07.2015 geboren werden, kann Elterngeld für den doppelten Zeitraum gezahlt werden: Aus einem Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPLUS-Monate. Der  Elterngeldbetrag verringert sich um die Hälfte.

Das ElterngeldPLUS gibt es über den 14.Lebensmonat des Kindes hinaus. Durch ElterngeldPLUS wird der frühe berufliche Wiedereinstieg honoriert. Wenn sich beide Elternteile um die Kinderbetreuung kümmern und beide zwischen 25 und 30 Wochenstunden tätig sind, erhalten sie den Partnerschaftsbonus von weiteren vier Monaten. Zum 1. Juli 2015 treten die ElterngeldPLUS-Regelungen in Kraft.

Antragstellung bei Frau Brunkhorst im Rathaus I, in der Marktstrasse 55. Telefon 05136/898190