Für Kinder, die ab dem 01.07.2015 geboren werden, kann Elterngeld für den doppelten Zeitraum gezahlt werden: Aus einem Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPLUS-Monate. Der Elterngeldbetrag verringert sich um die Hälfte.
Für Kinder, die ab dem 01.07.2015 geboren werden, kann Elterngeld für den doppelten Zeitraum gezahlt werden: Aus einem Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPLUS-Monate. Der Elterngeldbetrag verringert sich um die Hälfte.